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   VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z   

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https://dejure.org/2009,2478
VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z (https://dejure.org/2009,2478)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z (https://dejure.org/2009,2478)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 3 A 1523/08.Z (https://dejure.org/2009,2478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 2 S 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, Art 28 Abs 2 GG, § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche Verletzung; fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die "Dauerhaftigkeit" eines landwirtschaftlichen Vorhabens i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Maßgeblicher Zeitpunkt der Verletzung subjektiver Planungsrechte; Darstellungen im Entwurf eines Flächennutzungsplans als öffentliche Belange; ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 36; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens: eigene Rechtsverletzung; Eivernehmen; Ersetzung; kommunale Planungshoheit; Konfliktregelung; Popularklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 750
  • DÖV 2009, 726 (Ls.)
  • BauR 2009, 1631
  • ZfBR 2009, 797
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.

    In Rechtsprechung und Literatur dürfte unstreitig sein, dass § 36 BauGB dem Schutz und der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 - in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - in juris-online; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Stand Dezember 2006, § 36 Rdnr. 9 m. w. N.; Schrödter, BauGB, a. a. O., § 36 Rdnr. 1; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Auflage, München 2007, § 36 Rdnr. 1).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 11. August 2008 (- 4 B 25.08 - in juris-online) darauf hingewiesen, dass sich seine Feststellung, § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB begründe hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setze sie vielmehr voraus, auf die dort entschiedene Verfahrenskonstellation eines planfeststellungsbedürftigen Vorhabens und die in diesem Zusammenhang relevanten Beteiligungsrechte der Gemeinde beziehe und daher keine Rückschlüsse auf die Rechtsposition der Gemeinde im Fall der Anwendbarkeit des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erlaube.

    Sei der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, entfalte sich dessen planungsrechtliche Schutzfunktion: Die vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde diene der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit, wobei die Frage, ob sich eine Gemeinde nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet seien, nicht entscheidungserheblich sei (BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - a. a. O.).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.

    Ihnen ist es verwehrt, etwa als gesamtverantwortlicher Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzutreten und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - in juris-online, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.

    In Rechtsprechung und Literatur dürfte unstreitig sein, dass § 36 BauGB dem Schutz und der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 - in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - in juris-online; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Stand Dezember 2006, § 36 Rdnr. 9 m. w. N.; Schrödter, BauGB, a. a. O., § 36 Rdnr. 1; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Auflage, München 2007, § 36 Rdnr. 1).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.

    Gleichwohl folgt der Senat dem Ansatz des OVG Berlin-Brandenburg, soweit die Gemeinde unter Berufung auf einen der in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange ihr Einvernehmen versagen dürfe, müsse es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diesen Grund gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist (Beschluss vom 29. November 2005, a. a. O.), nicht.

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. November 2006 (3 UZ 634/06) ausgeführt, dass die Gemeinde Rechtsschutz gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nur erreichen kann, wenn sie geltend machen kann, durch den Ersetzungsakt gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in eigenen Rechten verletzt zu sein.

    Dies setzt voraus, dass sie in einer durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Rechtsposition, vornehmlich der kommunalen Planungshoheit, verletzt ist, wobei die Anforderungen an die eigene Rechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nicht weiter zu fassen sind als bei der Anfechtung eines einen Dritten begünstigenden Verwaltungsaktes (Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 - in juris-online).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Dabei ist in der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, 5 B 90/05 in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20.01.1999 - 8 B 232.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10), wobei dies bei der Anfechtungsklage im allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 27.12.1994 - 11 B 152.94 - in juris-online).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Flächennutzungsplanentwürfe können danach einem Außenbereichsvorhaben nur dann als die Zulässigkeit hindernder öffentlicher Belang entgegengehalten werden, wenn das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bereits durchgeführt worden ist (vgl. Schrödter, a. a. O., § 35 Rdnr. 68 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und Beschluss vom 09.08.1976 - 4 B 153.75 - beide juris-online).
  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Dabei ist in der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, 5 B 90/05 in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20.01.1999 - 8 B 232.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10), wobei dies bei der Anfechtungsklage im allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 27.12.1994 - 11 B 152.94 - in juris-online).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Dabei ist in der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, 5 B 90/05 in juris-online unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20.01.1999 - 8 B 232.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10), wobei dies bei der Anfechtungsklage im allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 27.12.1994 - 11 B 152.94 - in juris-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.
  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung -

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Der bisher vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Auffassung, die Verweisung auf die §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB sei entgegen dem Wortlaut des § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB - einschränkend - dahin zu konkretisieren, dass die Gebietskörperschaft ihr gemeindliches Einvernehmen nur dann versagen dürfe, wenn die dort genannten Belange - auch - dem Schutz ihrer subjektiven Planungsrechte dienten und diese tatsächlich verletzt seien (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 - juris; ähnlich Urteil vom 17. Juni 2009 - 6 A 630/08 - juris), vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.

    Klagt eine Gemeinde - wie vorliegend - gegen die Ersetzung des von ihr bezüglich des Vorhabens versagten gemeindlichen Einvernehmens, sind somit die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung maßgeblich (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 15. November 2006 - 3 ZU 634/06 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 22 ZB 13.2381 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 - juris).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Sie kann mithin im Ergebnis die Einhaltung sämtlicher nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu prüfender planungsrechtlicher Vorgaben durchsetzen (Hess. VGH, Urteil vom 01.04.2014 - 9 A 2030/12 -, juris Rn. 39 ff., m.w.Nachw., entgegen Hess. VGH, Beschlüsse vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; ähnlich Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - juris).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Damit erübrigt sich eine genaue Abgrenzung zwischen den dem Mitwirkungsrecht der Gemeinde gemäß § 36 BauGB entzogenen landschaftsschutzrechtlichen Anforderungen und denen des Bauplanungsrechts ebenso wie eine Auseinandersetzung mit der neuerdings vertretenen Auffassung, dass sich das Mitwirkungsrecht nicht auf öffentliche Belange beziehe, die, wie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, auch "fachbehördlich geregelt" sind (HessVGH vom 7.5.2009 NVwZ-RR 2009, 750).
  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern sie kann nur mit Erfolg Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002, -9 VR 14.02 - Urteil vom 24.06.2004, - 4 C 11.03 - VGH Kassel, Beschluss vom 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2011 - 8 L 1993/11

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die Regelung in § 36 Abs. 1 BauGB begründet daher keine Rechte der Gemeinden, sondern setzt diese voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, BauR 2006, 815; Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339; Hess. VGH, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z -, NVwZ-RR 2009, 750 = LKRZ 2009, 305).

    Die Gemeinden können daher gegen eine Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB nur die Verletzung der in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG - geschützten Rechte, mithin in aller Regel Belange ihrer Planungshoheit (Bauleitplanungskompetenz), geltend machen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z -, NVwZ-RR 2009, 750 = LKRZ 2009, 305).

  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Auch nach dem Hinweis der Klägerin auf die - soweit ersichtlich - jüngste Entscheidung des HessVGH (Beschluss vom 07.05.2009, 3 A 1523/08, NVwZ-RR 2009, 750) sieht das erkennende Gericht keine Veranlassung, von der Rechtssprechung des ThürOVG abzurücken.
  • VG Gießen, 29.12.2011 - 8 K 65/10

    Einvernehmensersetzung: Rechtsschutz für Gemeinde?

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann eine Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens Rechtsschutz indes nur dann mit Erfolg erlangen, wenn sie eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte - vornehmlich das der Planungshoheit - geltend machen kann (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z -, LKRZ 2009; 305, 307).

    Vorliegend kann aber offenbleiben, ob sich die Klägerin bei der Verweigerung des Einvernehmens nur auf solche entgegenstehende öffentliche Belange berufen kann, die auch von der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG umfasst sind, wie die Beklagte unter Berufung auf die bereits zitierte Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 07.05.2009, a.a.O.) meint.

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Sie ist - wovon die Antragstellerin ebenfalls ausgeht - nicht befugt, insoweit eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern sie kann nur mit Erfolg Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 -, DVBl. 2003, 211, 213 r.Sp.; U. v. 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, juris, Rdnr. 46, insoweit in BVerwGE 121, 152, 169 nicht abgedr.; Hess. VGH, B. v. 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z -, LKRZ 2009, 305, 306/307; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 4286).
  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern kann mit Erfolg nur Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz ihrer Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002, - 9 VR 14.02 - Urteil v. 24.06.2004, - 4 C 11.03 - HessVGH, Beschluss v. 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss v. 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss v. 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Die Klägerin ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern kann mit Erfolg nur Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz ihrer Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14/02 - und Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11/03 - Hess. VGH, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschlüsse vom 17.06.2015 - 6 L 571/15.DA -, vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA - und vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, sämtliche juris).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • VG Darmstadt, 05.11.2009 - 6 L 1382/09

    Kommunale Planungshoheit und Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983

    Zur Frage, inwieweit die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung gemäß § 36

  • VG Würzburg, 17.12.2009 - W 5 K 08.2134

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Prüfungsumfang

  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen

  • VG Schwerin, 15.09.2010 - 2 B 353/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei rechtswidriger Versagung desselben

  • VG Bayreuth, 26.07.2010 - B 2 E 10.597

    § 123-Antrag auf Anerkennung eines Flächennutzungsplanes; Flächennutzungsplan als

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